WetterZentrum

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der

WetterZentrum Pilati & Schmölz GmbH

 

1. Allgemeine Bestimmungen und Abweichungen:

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der WetterZentrum Pilati & Schmölz GmbH, im Folgenden kurz WetterZentrum genannt, haben für sämtliche Leistungen, die WetterZentrum für seine Kunden erbringt, Gültigkeit. Hierzu zählen z.B. Wetterprognosen jedweder Art, Wetterauskünfte, Expertisen sowie schriftliche und mündlich übermittelte Wetterinformationen.
Für den Fall, dass WetterZentrum im Rahmen von Einzelverträgen abweichende Bestimmungen festlegt, besitzen diese zusätzlichen Vereinbarungen Vorrang vor den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichungen von diesen Bedingungen und insbesondere auch Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie von WetterZentrum ausdrücklich und schriftlich anerkannt und bestätigt werden.

2. Angebote / Nebenabreden

Die Angebote von WetterZentrum sind, sofern nicht anders angegeben, freibleibend und zwar hinsichtlich aller angegebenen Daten einschließlich des Honorars.
Enthält eine Auftragsbestätigung von WetterZentrum Änderungen gegenüber dem Auftrag, so gelten diese als vom Auftraggeber genehmigt, sofern dieser nicht unverzüglich widerspricht. Vereinbarungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform.

3. Auftragserteilung:

Art und Umfang der vereinbarten Leistung ergeben sich aus Vertrag, Vollmacht und diesen AGBs. Änderungen und Ergänzungen des Auftrags bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch WetterZentrum, um Gegenstand des vorliegenden Vertragsverhältnisses zu werden.
WetterZentrum verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen Durchführung des ihm erteilten Auftrags nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit.
WetterZentrum kann zur Vertragserfüllung andere entsprechend Befugte heranziehen und diesen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers Aufträge erteilen. WetterZentrum verpflichtet sich jedoch, den Auftraggeber von dieser Absicht im Vorhinein schriftlich zu verständigen und dem Auftraggeber die Möglichkeit einzuräumen, dieser Auftragserteilung an einen Dritten binnen 10 Tagen zu widersprechen.
WetterZentrum kann zur Vertragserfüllung auch andere entsprechend Befugte als Subplaner heranziehen und diesen im Namen und für Rechnung von WetterZentrum Aufträge erteilen. WetterZentrum ist jedoch verpflichtet, den Auftraggeber schriftlich zu verständigen, wenn es beabsichtigt, Aufträge durch einen Subplaner durchführen zu lassen und dem Auftraggeber die Möglichkeit einzuräumen, dieser Auftragserteilung an den Subplaner binnen einer Woche zu widersprechen. In diesem Fall hat WetterZentrum den Auftrag selbst durchzuführen.

4. Zahlungsbedingungen:

Sämtliche Entgelte sind mangels abweichender Angaben in EURO erstellt und verstehen sich zuzüglich der gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuer und sonstiger allfälliger Steuern und Abgaben.
Sofern nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart ist, sind die von WetterZentrum gelegten Rechnungsbeträge ohne Abzüge binnen 14 Tagen ab Rechnungslegung auf das von WetterZentrum genannte Konto einer Bank mit inländischer Niederlassung zu überweisen.
Im Fall des Zahlungsverzuges ist WetterZentrum berechtigt, nach erfolgter Mahnung und Setzung einer zweiwöchigen Nachfrist ab Erhalt dieser Mahnung Verzugszinsen in der Höhe von 7% über dem Basiszinssatz der EZB zuzüglich Mahnspesen zu entrichten. Des Weiteren behält sich WetterZentrum das Recht vor, Dienstleistungen zu unterbrechen oder zu beenden, wenn die im zweiten Mahnschreiben angegebene Zahlungsfrist um zumindest 10 Tage überschritten ist. Ferner ist WetterZentrum berechtigt, Kosten, die durch Beauftragung eines Inkassobüros für WetterZentrum anfallen, uneingeschränkt vom Schuldner einzufordern.

5. Gewährleistung und Schadenersatz:

WetterZentrum hat seine Leistungen mit der von ihm als Fachunternehmen zu erwartenden Sorgfalt zu erbringen, es haftet jedoch weder für Fehlprognosen noch für technische Probleme wie z.B Leitungsausfälle und Übertragungsschwierigkeiten. Ausgenommen hiervon sind durch grobe Fahrlässigkeit von WetterZentrum herbeigeführte Komplikationen.
Ebenso haftet WetterZentrum in keiner Weise für Komplikationen, die als höhere Gewalt definiert sind. Zu ihnen gehören beispielsweise unvorhersehbare Ereignisse wie behördliche Anordnungen, Streiks oder der Ausfall des Kommunikationsnetzes.
Die Haftung bei Folgeschäden und entgangenem Gewinn ist auch bei grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen, sofern im Einzelfall nichts anderes geregelt ist.

6. Rücktritt vom Vertrag:

Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur aus wichtigem Grund zulässig. Bei Verzug von WetterZentrum mit seiner Leistung ist ein Rücktritt des Auftraggebers erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist möglich. Diese ist mit eingeschriebenem Brief zu setzen. Bei Verzug des Auftraggebers bei einer Teilleistung oder einer vereinbarten Mitwirkungstätigkeit, der die Durchführung des Auftrages durch WetterZentrum unmöglich macht oder erheblich behindert, ist WetterZentrum zum Vertragsrücktritt berechtigt. Ist WetterZentrum zum Vertragsrücktritt berechtigt, so behält es den Anspruch auf das gesamte vereinbarte Honorar, ebenso bei unberechtigtem Rücktritt des Auftraggebers. Bei berechtigtem Rücktritt des Auftraggebers sind von diesem die vom Ingenieurbüro erbrachten Leistungen zu honorieren.

7. Erfüllungsort:

Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen aus einem Vertrags- und Leistungsverhältnis ist der Sitz von WetterZentrum in 1220 Wien, Hirschstettner Straße 19/I/IS314, Österreich.

8. Rechtswahl, Gerichtsstand:

Für Verträge zwischen Auftraggeber und WetterZentrum kommt ausschließlich österreichisches Recht zur Anwendung. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts am Sitz von WetterZentrum vereinbart.

9. Geheimhaltung:

WetterZentrum ist zur Geheimhaltung aller vom Auftraggeber erteilten Informationen verpflichtet. Ebenso verpflichtet sich WetterZentrum zur Geheimhaltung seiner Planungstätigkeit, wenn und solange der Auftraggeber an dieser Geheimhaltung ein berechtigtes Interesse hat. Nach Durchführung des Auftrages ist WetterZentrum berechtigt, das vertragsgegenständliche Werk gänzlich oder teilweise zu Werbezwecken zu veröffentlichen, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde.

10. Urheberrecht:

WetterZentrum behält sich alle Rechte und Nutzungen an den von ihm erstellten Unterlagen vor. Jede Nutzung (insbesondere Bearbeitung, Ausführung, Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Vorführung, Zurverfügungstellung) der Unterlagen oder Teilen davon, ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung von WetterZentrum zulässig. Sämtliche Unterlagen dürfen daher nur für die bei Auftragserteilung oder durch eine nachfolgende Vereinbarung ausdrücklich festgelegten Zwecke verwendet werden.
WetterZentrum ist berechtigt, der Auftraggeber verpflichtet, bei Veröffentlichungen und Bekanntmachungen über das Projekt den Namen (Firma, Geschäftsbezeichnung) von WetterZentrum anzugeben. Im Falle des Zuwiderhandelns gegen diese Bestimmungen zum Schutz der Unterlagen hat WetterZentrum Anspruch auf eine Pönale in Höhe des doppelten angemessenen Entgelts der unautorisierten Nutzung, wobei die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadenersatzanspruches vorbehalten bleibt. Diese Pönale unterliegt nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht. Die Beweislast, dass der Auftraggeber nicht die Unterlagen des Ingenieurbüros genutzt hat, obliegt dem Auftraggeber.

11. Sonstiges:

Ändert sich die Rechtsform von WetterZentrum, so ergibt sich daraus kein Sonderkündigungsrecht. Erweisen sich einzelne Teile eines Vertrages oder dieser AGBs zu einem beliebigen Zeitpunkt als nichtig, unwirksam oder anfechtbar, oder sollte der Vertrag unvollständig sein bzw. etwaige Lücken aufweisen, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Diese sind so auszulegen bzw. zu ergänzen, dass der beabsichtigte Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird.